„Schwulen-Paragraf“: Die Bundesregierung will homosexuelle Justizopfer des § 175 entschädigen. Abgeschafft wurde der schwulenfeindliche Paragraf erst 1994.
Die Bundesregierung will homosexuelle Justizoper rehabilitieren: Ein Gesetz, soll die Urteile des Ex-Paragrafen 175 aufheben. Der Strafrechts-Paragraf 175 galt auch als „Schwulen-Paragraf“.
Insgesamt wurden über 50.000 Männer auf Grundlage des §175 verfolgt, teilweise erhielten sie mehrjährige Haftstrafen, verloren ihre Arbeit und oft die Wohnung.
Der § 175 stammt aus der Kaiserzeit, genau aus dem Jahr 1871, in der NS-Zeit wurde dieser Paragraf verschärft und nach dem Krieg wurde der schwulenfeindliche § 175 in bundesdeutsches Gesetz übernommen.
Abgeschafft wurden der Straftatbestand und der § 175 erst 1994, in der DDR erfolgte dieser Schritt bereits 1968.
