An jeder Uni gibt es sie. Zumindest auf dem Papier. Studenten die zwar immatrikuliert sind, sich aber niemals an der Uni blicken lassen. Sie profitieren von billigeren Fahrkarten und kostenlosen Vereinszugehörigkeiten. Aber warum ist so etwas überhaupt möglich? Schließlich kostet jeder Student dem Staat eine Menge Geld. Am Beispiel der Ohm-Hochschule lässt sich erkennen warum es praktisch unmöglich ist, Scheinstudenten zu erfassen.
In den letzten Jahren ist die Zahl der Studienanfänger stetig gestiegen. Dies ist ein deutschlandweiter Trend und hat prinzipiell erst mal nichts mit Scheinstudenten zu tun. Der starke Anstieg von 2010/11 auf 2011/12 ist Folge der Abschaffung der Wehrpflicht und Einführung des achtjährigen Gymnasiums in Bayern.
Interessant wird es ab dem Wintersemester 2013/14. Damals wurden die Studiengebühren in ganz Bayern abgeschafft. Die immerhin 500 Euro pro Semester waren wohl der hinderlichste Faktor, wenn es darum geht ein Scheinstudium einzugehen. Trotzdem gibt es hier keinen besonderen Anstieg. Insgesamt waren es 3097 Studienbeginner. Das sind zwar 116 mehr als im Jahr davor, aber im Vergleich zu den Jahren 2010 bis 2012 ist dies nur ein mäßiger Anstieg.
Im Sommersemester 2014 ist die Zahl mit 196 Neueinsteigern so hoch wie in kaum einem Sommersemester zuvor. Aber liegt das an Scheinstudenten? Möglich, aber es kann auch die Folge der allgemeinen Akademisierung oder auch nur ein Zufall sein. Hier wird auch klar warum es praktisch unmöglich ist genauere Zahlen zu bekommen. Die Hochschulen erfassen nicht wie viele der Studenten die Vorlesungen besuchen. Warum sollte sie auch? Nach Abschaffung der Studiengebühren und dem danach eingeführten Studiengebührenersatz ist jeder immatrikulierte Student bares Geld für die Hochschule. Ob dieser dann auch an Vorlesungen teilnimmt ist eher zweitrangig.
Auch von rechtlicher Seite haben Scheinstudenten wenig zu befürchten. Technisch gesehen könnte es als Betrug ausgelegt werden wenn jemand einen vom Staat finanzierten Studienplatz nicht nutzt. Aber selbst wenn einem Studenten nachgewiesen wird, dass er noch nie eine Vorlesung besucht hat oder zu einer Prüfung angetreten ist, ist das noch keine Beweis, dass er dies niemals vorgehabt hätte. Dementsprechend wurde auch noch nie jemand wegen eines Scheinstudiums verurteilt.