Mord ist nicht gleich Mord und sollte unterschiedlich bestraft werden. Laut „Spiegel“ Informationen will Bundesjustizminister Heiko Maas einen solchen Gesetzentwurf vorlegen.
Seit Monaten wird über eine Reform des Strafgesetztes diskutiert. „Die Tötungsdelikte des Strafgesetzbuchs sind historisch schwer belastet. Wir wollen ein modernes Recht, das frei ist von der Sprache der Nazis“, so Justizminister Heiko Maas. Nun soll Maas den Gesetzentwurf vorlegen.
Haftstrafen für Mord sollen auf bis zu fünf Jahre gesenkt werden, falls der Täter:
- „aus Verzweiflung“ handelte
- Um „sich oder einem ihm nahestehenden Menschen aus einer ausweglos erscheinenden Konfliktlage“ zu befreien
- durch eine „schwere Beleidigung“ oder „Misshandlung […] zum Zorn gereizt“ wurde oder
- von einer „vergleichbar heftige Gemütsbewegung“ betroffen war.
Das Mordmerkmal „niedrige Beweggründe“ soll sich in „besonders verwerfliche Beweggründe“ ändern. Hierbei sollen explizit rassistische und fremdenfeindliche Angriffe einbezogen werden.
Der Entwurf stößt auch auf viel Widerstand. Vor dem Hintergrund der „aktuellen Terroristischen Akte“ sei die Reform „das völlig falsche Signal“, sagte der bayerischer Justizminister Bausback zum „Spiegel“.
