Im Schatten der Flüchtlingskrise: Bundestag winkt das umstrittene Gesetzt zur Vorratsdatenspeicherung durch. Die Opposition will nun vor das Bundesverfassungsgericht.
Heute verabschiedete der Bundestag, das umstrittene Gesetzt zur Vorratsdatenspeicherung. Im Vorfeld wurde es von Datenschützern und der Opposition kritisiert. Fraktionsvorsitzender der Grünen Anton Hofreiter sagte dazu: „Sie versuchen nun, im Windschatten [im Hinblick auf die Flüchtlingskrise], dieses Gesetzespaket – das an der Grenze zur Grundrechtswidrigkeit ist, durch das Parlament zu jagen. Wir [die Grünen] werden weiterhin alles tun, um dieses Gesetz nicht dauerhaft Wirklichkeit werden zu lassen.
Was bedeutet das Gesetz?
Telekommunikationsunternehmen müssen nun Internet- und Telefonverkehrsdaten zehn Wochen lang speichern. Darunter fällt, wer wann mit wem telefonierte und der E-Mail verkehr. Ebenso werden Standortdaten der Handys für vier Wochen gespeichert. So lässt sich ein Bewegungsmuster erstellen.
Die Polizei erhofft sich so eine bessere Terrorbekämpfung und auch Justizminister Heiko Maas (SPD). „Mit dem Gesetz zur Einführung von Höchstspeicherfristen erhalten die Ermittlungsbehörden ein zusätzliches Instrument, zur Aufklärung schwerer Straftaten. Straftaten wie Mord, Totschlag, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Kinderpornographie“, so Maas.
Vorratsdatenspeicherung! Gab es die nicht schon mal?
Ja. Die erste Große Koalition beschloss schon 2007 eine Vorratsdatenspeicherung. Diese wurde jedoch 2010 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Im April 2014 folgte der Europäische Gerichtshof und kritisierte das Gesetzt als nicht EU-Charta Konform.
Nun kommt erhebliche Kritik über die Sozialen Netzwerke.
#Bundesregierung auf NSA-Trip: Millionen Bürger werden durch #Vorratsdatenspeicherung unter Generalverdacht gestellt http://t.co/92FBL4x04P
— Sahra Wagenknecht (@SWagenknecht) 16. Oktober 2015
„Wir speichern das.“ #GroKo pfeift auf Grundrechte und verdächtigt grundlos…JEDEN.VON.UNS #Vorratsdatenspeicherung http://t.co/hqqMXAK5oj — Bernd Riexinger (@b_riexinger) 16. Oktober 2015
Was ist diesmal anders?
Hauptsächlich der Name. So wird aus Vorratsdatenspeicherung, die „Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“.
Zum anderen betont die Koalition, sie habe den Bedenken von Verfassungsgericht und EuGH Rechnung getragen, vor allem durch die kürzeren Speicherfristen.
Bleibt das Gesetzt diesmal bestehen?
Das ist unklar. Bürgerrechtler, Datenschützer und die Opposition haben schon angekündigt erneut vor das Verfassungsgericht zu ziehen. Tatsächlich haben sie hohe Chancen, dass umstrittene Gesetzt zu kippen.
Am Ende könnte den Richtern am Europäischen Gerichtshof eine Schlüsselrolle zukommen. Unternehmen könnten direkt in Straßburg klagen und die Richter gelten als als letzte Freunde der europäischen Datenschützer. Besonders seit ihrem klaren Urteil zum Safe-Harbor Abkommen.
Im Video: Schutz vor Spionen und Spähern: Europäischer Gerichtshof kippt das Safe-Harbor Abkommen
