Frank Walter Steinmeier soll Bundespräsident werden, denn im Volk ist er beliebt. In Vergessenheit gerät dabei, dass er einst einen, in Deutschland geborenen, unschuldigen Häftling in Guantanamo verrotten ließ.
Am 12. Februar kommt die Bundesversammlung zusammen um feierlich den 16. Bundespräsidenten Deutschland zu wählen. Wer das wird, ist eigentlich schon klar. SPD und Union einigten sich auf Außenminister Frank Walter Steinmeier. Doch ist das wirklich die richtige Wahl? Ist Steinmeier geeignet die höchste moralische Instanz des Landes zu sein?
Schaut man sich an, welche Entscheidungen Steinmeier in der Vergangenheit getroffen hat, kann man sich fragen – soll dieser Mann Bundespräsident werden? Hier möchte ich auf den Fall Murat Kurnaz eingehen. Kurnaz wurde in Bremen geboren und während eines Pakistan-Aufenthalts 2001 von den USA gefangen genommen und nach Guantanamo gebracht. Dort wurde er unter Folter verhört – 2002 kamen die US-Behörden zu dem Schluss, dass er unschuldig sei.
Zu dieser Zeit war Steinmeier Kanzleramtschef von Schröder und somit für die Geheimdienste zuständig. Im September 2002 schickte Steinmeier dann zwei Mitarbeiter des BND und einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes nach Kuba um Kurnaz zu verhören. Die Dienste kamen zu dem Schluss Kurnaz sei keine Gefahr und unschuldig. Steinmeier ließ ihn allerdings in Guantánamo sitzen und holte ihn nicht raus, damit agierte er gegen den ehemaligen Außenminister Joschka Fischer.
„Ich habe wegen Frank Walter Steinmeier 4 Jahre unschuldig in Guantanamo gesessen. Er hat die Möglichkeit gehabt mich rausholen zu können. Und er hat mich nicht rausgeholt.“ – Murat Kurnaz, gegenüber der ARD.
2007, als ein Untersuchungsausschuss eingerichtet wurde – Steinmeier war mittlerweile Außenminister unter Angela Merkel, kam der Fall an die Öffentlichkeit. Vehement verteidigte Steinmeier seine Entscheidung. ZITAT „Ich würde mich heute nicht anders entscheiden. Man muss sich ja nur vorstellen, was geschehen würde, wenn es zu einem Anschlag gekommen wäre“. Diese Begründung muss man sich auf der Zunge zergehen lassen – Was wäre wenn. Das rechtfertigt, nach Steinmeier, die Folter eines Unschuldigen. Da ist dem Frank dann auch egal, dass das Verbot von Folter im Grundgesetz, in der Charta der Menschenrechte der UN und der EU verankert ist.
Die Frage bleibt, ist eine solche Person tragbar für die höchste moralische Instanz und heißt das im Umkehrschluss dann, Folter ist – wenn ich sie scheinheilig begründen kann – okay?
