Über eine Milliarde Menschen nutzen es, doch die wenigsten wissen dabei, worauf sie sich einlassen. Was Facebook laut ihren Nutzungsbedingung darf, ist nun zum Thema des Verbraucherschutzes geworden. Wir klären euch auf.
Facebook ist immer überall dabei, im Urlaub, im Büro, in der U-Bahn, der Uni und auch sonst überall. Tausende Bilder und Sprüche werden täglich gepostet und man kommuniziert über Whatsapp oder den Facebook Messenger. Das soziale Netzwerk weiß gut über unser Leben Bescheid. Es weiß was wir gerne machen, was wir gerne essen und wo wir gerne unterwegs sind. Auch unseren Beziehungsstand kennt das Unternehmen, ebenso unser Alter. Traumhafte Daten für jedes Unternehmen auf der Welt. Denn so kann man zielgerichtet Werbung machen. Seit dem 30. Januar 2015 gelten zudem die neuen Facebook Nutzungsbedingung. Diese gehen teilweise noch weiter. Man räumt dadurch der kalifornischen Firma noch mehr Rechte ein. Facebook ist dann noch besser und aktueller informiert. Denn so gilt nun beispielsweise offiziell die Klarnamenpflicht, die das Unternehmen rigoros durchsetzt – getreu dem Motto: Klarname oder Ausschluss. Vorbei die Zeiten mit Freunden auf der Freundesliste, die sich „Cupcake“ und „Derb Este“ nennen. Doch ist das in Deutschland noch legal? Gilt nicht das Gesetzt der Datensparsamkeit? Kann so ein Vorsatz noch gelten, wenn man von sich alles preisgeben muss?
VIDEO: Die Facebook Nutzungsbedingung kurz erklärt
Das fragte sich auch die Verbraucherzentrale Bundesverband. Ende Februar mahnte sie das soziale Netzwerk ab. Es fehle an Transparenz. Für den User sei nicht ersichtlich, wann und wofür Facebook die Daten nutze. Auch kritisiert die Verbraucherzentrale, dass bei Facebook die Daten Zahlungsmittel seien. Zwar würden die Nutzer von Facebook kein Geld bezahlen müssen, um das soziale Netzwerk nutzen zu dürfen, aber sie müssten alle ihre persönlichen Daten offenlegen. Damit würden sie Facebook im Prinzip die Einwilligung geben, mit den Daten zu tun, was immer Facebook damit tun möchte. „Persönliche Daten werden damit zur Facebook-Währung, auf der das Geschäftsmodell basiert.“, so Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband, in einer Stellungnahmen.
Für Facebook ist das unverständlich. Man sei ein kostenloses Netzwerk und werde dies auch immer bleiben. Es sei schlicht Blödsinn zu behaupten, man lasse die Nutzer mit ihren persönlichen Daten bezahlen.
Insgesamt kritisierte der Verbraucherzentrale 19 Punkte an den Facebook AGB. Das Unternehmen hat nun bis Mitte März Zeit sich zu äußern und auf die Abmahnung zu reagieren.
