Der verurteilte Terrorist Andres Breivik gewann die Klage gegen den Staat Norwegen. Das Land legt nun Einspruch ein. Grund genug sich zu fragen was Isolationshaft ist und wer in Einzelhaft genommen wird.
Der Massenmörder Anders Breivik verklagte Norwegen, weil seine nun seit fünf Jahren andauernde Isolationshaft seiner Auffassung nach gegen die Menschenrechte verstößt. Das Gericht gab ihm teilweise Recht und berief sich in seinem Urteil auf Artikel 3 der Menschenrechtskonvention. Hier heißt es: „Verbot der Folter: Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“ „Entscheidende Faktoren waren die Länge der Isolation, eine mangelhafte Begründung, begrenzte Klagemöglichkeiten und zu wenige ausgleichende Maßnahmen“, heißt es im Urteil. Norwegen will diese Entscheidung nun anfechten.
Doch was genau ist anders bei Isolationshaft?
In der Isolationshaft wird dem Gefangenen der Kontakt zu Mithäftlingen und Beschäftigungsformen verweigert. Wegen fehlenden sozialen Kontaktmöglichkeiten und daraus resultierender Auswirkungen, setzen sich viele Menschenrechtsorganisationen gegen Isolationshaft ein. Breivik hat in seiner Zelle allerdings sowohl einen Computer ohne Internetanschluss, als auch einen Fernseher und einen Fitnessraum.
Wer kommt in Einzel- oder Isolationshaft?
Einzelhaft kann aus Sicherheits-, Ordnungs- und Disziplinarrechtlichen Gründen angeordnet werden. Also zur Bestrafung bei Pflichtverstößen, bei Fluchtgefahr, Gefahr von Gewalttätigkeiten und Selbstmordgefahr. Gefangene können auch selbst beantragen in Einzelhaft verlegt zu werden, zum Beispiel aus Angst vor Mithäftlingen. Im Fall Breivik besteht Norwegen auf Einzelhaft, da befürchtet wird, dass er Kontakt zu seinen Anhängern aufnehmen und aus dem Gefängnis heraus weitere Anschläge planen könnte.
