Nach tagelanger Beratung ist die Entscheidung gefallen. Das Strafverfahren gegen Jan Böhmermann wegen „Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“ wurde zugelassen. Der entsprechende Paragraph soll aber bald abgeschafft werden.
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Angela Merkel teilte heute mit, dass das Strafverfahren gegen Jan Böhmermann wegen „Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“ zugelassen wird. Allerdings waren die Meinungen von CDU und SPD gespalten: „Es gab unterschiedliche Auffassungen zwischen den Koalitionspartnern Union und SPD. Im Ergebnis wird die Bundesregierung im vorliegenden Fall die Ermächtigung erteilen“, erklärte die Kanzlerin. Daraufhin twitterte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann:
Ich halte die Entscheidung für falsch. Strafverfolgung von Satire wg „Majestätsbeleidigung“ passt nicht in moderne Demokratie.@janboehm
— Thomas Oppermann (@ThomasOppermann) 15. April 2016
Merkel betonte, dass der Umgang der Türkei in Sachen Pressefreiheit nicht gut geheißen wird: „Umso mehr erfüllen uns die Lage der Medien in der Türkei und das Schicksal einzelner Journalisten mit großer Sorge, wie auch Einschränkungen des Demonstrationsrechts. Die Bundesregierung wird auch in Zukunft auf allen Ebenen die Postulate von Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und Pluralismus gegenüber der Türkei anmahnen.“
Die Entscheidung soll keine Vorverurteilung Böhmermanns darstellen. „Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten das Persönlichkeitsrecht und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen. In ihm bedeutet die Erteilung einer Ermächtigung der Strafverfolgung des speziellen Delikts der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten weder eine Vorverurteilung des Betroffenen, noch eine vorgreifende Entscheidung über Grenzen der Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit“, bekräftigte die Kanzlerin.
Dennoch soll der entsprechende Paragraph aufgehoben werden. „Darüber hinaus möchte ich Ihnen mitteilen, dass unabhängig von diesem konkreten Verfahren die Bundesregierung der Auffassung ist, dass Paragraph 103 Strafgesetzbuch als Strafnorm zum Schutz der persönlichen Ehre für die Zukunft entbehrlich ist. Wir werden deshalb einen Gesetzentwurf zu seiner Aufhebung vorlegen“, so Merkel.
Beitragsbild: Screenshot/NeoMagazinRoyale/ZDF
