Der Kompromiss: Transitzonen + Einreisezentren = Aufnahme-Einrichtungen. CSU-Chef Seehofer erscheint als Verlierer des Spitzentreffens. Ist er das wirklich?
„Wir haben dann 13 Punkte vereinbart, die alle miteinander die Steuerung, die Ordnung der Zuwanderung zum Inhalt haben und die Reduzierung der Flüchtlingszahlen. Davon ist national der wichtigste Punkt die Transitzone.“, so Seehofer.
Die Verfahren sollen maximal einen Monat dauern
Dennoch wird es Transitzonen, wie sie von der CSU gefordert wurden, unter diesem Namen nicht geben. Der Plan von Horst Seehofer beinhaltete Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern in grenznahen Einrichtungen bis zu 30 Tage lang zu überprüfen und sie dann in ihre Heimatländer abzuschieben.
Mehrere Änderungen wird es dennoch geben. Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern soll es ein beschleunigtes Verfahren geben. Dieses soll maximal ein Monat dauern, inklusive einer Woche Prüfung und zwei Wochen für das möglicherweise folgende Einspruchsverfahren. Danach sollen diese Flüchtlinge wieder abgeschoben werden.
Es besteht verschärfte Residenzpflicht
Dieser Prozess soll in Aufnahme-Einrichtungen durchgeführt werden, in denen sich die Flüchtlinge registrieren lassen sollen. Drei bis fünf dieser Erstaufnahmezentren sollen entstehen. Bis zu 200 Menschen sollen pro Tag einziehen und ihren Asylantrag stellen können. Die ersten beiden Einrichtungen sollen in Bayern in Bamberg und Manching entstehen.
Für die Flüchtlinge dort besteht verschärfte Residenzpflicht. Das bedeutet, dass sie den Landkreis beziehungsweise die Stadt nicht verlassen dürfen. Bei Verstoß werden staatliche Leistungen gestrichen und der Asylantrag ruht.
Das Ergebnis: Ein Kompromiss zwischen CSU und Union
Auch beim Thema Familiennachzug wurden Änderungen beschlossen. Ein Antragsteller, der vor Abschiebung geschützt ist, soll seine Familie zwei Jahre nicht nach Deutschland holen können. Diese Regelung gilt allerdings nicht für Personen, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder dem Asyl-Grundrecht anerkannt werden.
Der Bundesjustizminister Heiko Maas sieht diese Änderungen als rechtens. „Die Rechtsstaatlichkeit wird in allen Verfahrensteilen gewährleistet. Wir wollen bei denjenigen, deren Anträge offensichtlich unbegründet sind und deren Anträge zu 99% abgelehnt werden. Dabei geht es um die, die aus sicheren Herkunftsstaaten kommen, aus dem Westbalkan, Bosnien, Albanien oder dem Kosovo. Diese Verfahren wollen wir erstmal an zwei Standorten bündeln.“ , so Heiko Maas.
Das Ergebnis des Spitzentreffens ist also ein Kompromiss aus den, von der SPD geforderten, Einreisezentren und den, von der CSU gewünschten, Transitzonen.
Im Video: Rechtsstaatlichkeit passé – Bundestag verabschiedet Vorratsdatenspeicherung
